Bildungsauftrag – Rechte des Kindes

Das übergreifende Ziel frühkindlicher und kindlicher Betreuung, Erziehung und Bildung in unserer Kindertagesstätte ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Die gesetzlichen Grundlagen, denen die kath. Kindertagesstätte St. Franziskus unterliegt, sind im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (KitaG Niedersachsen) verankert.

Alle Kinder, die unsere Tagesstätte besuchen, haben das Recht auf die Erfüllung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages im Sinne des katholischen Glaubens.

 

"Die Erziehung von Kindern ist eine kreative Aufgabe,

eher eine Kunst als eine Wissenschaft."

Bruno Bettelheim

 

Die 10 persönlichen Rechte des Kindes:

1. Alle Kinder sind wichtig. Ich auch.
2. Alle Kinder haben das Recht auf einen eigenen Namen.
3.
Ich habe das Recht, mit meiner Mami und meinem Papi zusammen zu sein.
4. Ich habe das Recht auf ein gutes Leben.
5. Keiner hat das Recht, mich zu hauen oder Witze über mich zu machen.
6. Ich habe das Recht, Hilfe zu kriegen, wenn ich mich nicht gut fühle.
7. Ich habe das Recht zu sagen, was ich denke.
8. Ich habe das Recht zu spielen.
9. Ich habe das Recht, viele Dinge zu lernen, im Kindergarten und in der Schule.
10. Ich und Du und alle anderen Kinder haben das Recht, ohne Angst zu leben.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund